Der Bundesrat hat Anfangs Dezember 2015 beschlossen, den Berechnungsmechanismus für den Höchstzinssatz für Konsumkredite unter dem Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG) per 1. Juli 2016 anzupassen und den Zins in Zukunft regelmässig zu überprüfen. Infolgedessen wird der Höchstzinssatz – sofern sich der Dreimonatslibor bis zum 1. Juli 2016 nicht erheblich erhöht – für Barkredite von 15% auf 10% gesenkt, für Kreditkartenüberzüge wird dieser neu 12% betragen. Der Berechnungsmechanismus wird neu in der Verordnung zum KKG festgehalten.

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