Die EU hat ihr Designrecht revidiert – mit Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen ab 1. Juli 2026.

Gutes Design ist ein entscheidender wirtschaftlicher Faktor für nahezu jedes Unternehmen– es prägt die Warenidentität, schafft Wiedererkennung und steigert den Wert eines Produkts. Mit der umfassenden Reform des EU-Designrechts erhält der Designschutz nun eine zeitgemässe Grundlage.

Unsere Expert:innen erläutern im Alert, weshalb die Änderungen, die am 1. Juli 2026 in Kraft treten, auch für Schweizer Unternehmen relevant sind, die Produkte, Ersatzteile oder digitale Produkte im EU-Markt anbieten oder dort schützen lassen wollen.

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