13.07.2026
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Bundesverwaltungsgericht hebt FINMA-Enforcement-Verfügung gegen eine Bank weitgehend auf
Im Urteil B-5862/2024 vom 16. Juni 2026 befindet das Bundesverwaltungsgericht, der Nachweis für eine schwere Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen sei nicht erbracht bzw. nicht genügend konkret begründet worden. Die angeordnete Gewinneinziehung wird aufgehoben.
Das Urteil analysiert unser Partner Dr. Albrecht Langhart im aktuellen Artikel und zeigt die Konsequenzen auf.
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