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Das neue Transparenzregister legt die wirtschaftlich berechtigen Personen offen.
Ab dem 1. Oktober 2026 müssen Schweizer Gesellschaften ihre wirtschaftlich berechtigten Personen im neuen Transparenzregister des Bundes melden. Das interne Verzeichnis reicht dann nicht mehr aus.
Für viele Gesellschaften laufen die Übergangsfristen bereits in der ersten Jahreshälfte 2027 ab. Bei vorsätzlichen Verstössen drohen Bussen bis zu CHF 500’000.-.
Unsere Experten erklären im Alert, wer betroffen ist, wer als wirtschaftlich berechtigt gilt, welche Fristen gelten und was Sie schon jetzt tun sollten.
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