Am 1. Juli 2014 sind die revidierten Richtlinien der Swiss Funds & Asset Management Association betr. Pflichten im Zusammenhang mit der Erhebung von Gebühren und der Belastung von Kosten sowie deren Verwendung (Transparenzrichtlinie) und für den Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen (Vertriebsrichtlinie) in Kraft getreten. Eine Überarbeitung der Richtlinien wurde notwendig, nachdem das Kollektivanlagengesetz im Jahr 2013 revidiert wurde.

Für eine Übersicht betr. die Richtlinien in Englisch klicken Sie bitte hier.

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