In den letzten Jahren wurde die Schweiz zu einem zentralen Marktplatz für Initial Coin Offerings. Dies liess Fragen zur regulatorischen Behandlung von ICOs aufkommen. Im Bestreben um Klarheit ist die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA kürzlich mit drei Publikationen an die Öffentlichkeit getreten, in denen sie die Prinzipien, welche ihrer regulatorischen Beurteilung von ICOs zugrunde liegen, darlegt. Insbesondere veröffentlichte die FINMA diesen Februar eine „Wegleitung für Unterstellungsanfragen betreffend Initial Coin Offerings (ICOs)“. Die Wegleitung unternimmt anhand einer Klassifizierung der bei einem ICO ausgegebenen Tokens (Asset, Utility und Payment Tokens) eine regulatorische Einordnung und stellt so ein nützliches Arbeitsinstrument für eine erste rechtliche Beurteilung zur Verfügung. Sodann führt sie die Mindestangaben, die die FINMA bei ICO-Unterstellungsanfragen benötigt, auf.

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