Blum&Grob hat in den vergangenen Jahren viele Bankkunden erfolgreich bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus Swap-Hypotheken vertreten. Unsere Experten zeigen in der aktuellen Zeitung des Hauseigentümerverbandes auf, weshalb die von den Banken behauptete Verteuerung der Swap-Hypotheken infolge Negativzinsen rechtlich vielfach keinen Bestand hat.

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