In der Schweiz tritt ab 1. September 2023 das neue Datenschutzgesetz in Kraft – ohne Übergangsfrist. Es regelt die Bearbeitung von Personendaten. Darunter fallen sämtliche Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen.

Unser Datenschutz-Flyer gibt einen kurzen Überblick, was bei der Umsetzung des neuen Datenschutzgesetzes zu tun ist.