11.07.2023
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Neues Datenschutzgesetz ab 1.9.2023 – was Sie tun müssen.
In der Schweiz tritt ab 1. September 2023 das neue Datenschutzgesetz in Kraft – ohne Übergangsfrist. Es regelt die Bearbeitung von Personendaten. Darunter fallen sämtliche Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen.
Unser Datenschutz-Flyer gibt einen kurzen Überblick, was bei der Umsetzung des neuen Datenschutzgesetzes zu tun ist.