Die von den Eidgenössischen Räten im Dezember 2020 beschlossene Modernisierung des Erbrechts erweitert die Verfügungsfreiheit substanziell. Es besteht deshalb Prüfungsbedarf für bestehende Testamente und Erbverträge. Unser Partner Rolf Schilling zeigt mit seinem Beitrag im Fokus «Rechtsguide 2021» im Tages-Anzeiger auf, was zu beachten ist.

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