Die meisten Händler verwenden auf ihrer Webseite Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die beim Besuch der Webseite des Händlers auf der Festplatte des Computers des Besuchers temporär oder dauerhaft gespeichert werden, selbst bei einem Wechsel auf eine andere Webseite. Somit wird der Computer eines Besuchers wiedererkannt, was für die weitere Navigation des Besuchers auf der Webseite von Nutzen sein kann.

Es wird im Wesentlichen zwischen den folgenden beiden Arten von Cookies unterschieden:

  • Zwingende Cookies, welche für den Betrieb einer Webseite erforderlich sind;
  • Nicht zwingende Cookies, welche für den Betrieb einer Webseite nicht erforderlich sind, sondern nur die Benutzerfreundlichkeit erhöhen, Werbezwecken dienen etc. Beide Arten von Cookies erfordern sowohl in der Schweiz als auch in der EU die vorgängige Information der Benutzer der Webseite. Zwingende Cookies dürfen in der Schweiz und der EU auch ohne Zustimmung der Benutzer der Webseite verwendet werden, während die Verwendung von nicht zwingenden Cookies die vorgängige Information über die Verwendung von Cookies erfordern.

In Bezug auf die Zustimmung gilt in der Schweiz (noch) das sog. «Opt-out-Prinzip», das heisst, dass der Benutzer lediglich über die Möglichkeit zur Deaktivierung von Cookies informiert werden muss. Eine Ausnahme besteht in Bezug auf sog. besonders schützenswerte Personendaten und Persönlichkeitsprofile. Hier muss der Benutzer aktiv seine Einwilligung zur Nutzung von Cookies erteilen. In der EU gilt hingegen für alle Daten das sog. «Opt-in-Prinzip», das heisst, dass die Besucher aktiv ihre Einwilligung zur Nutzung von Cookies erteilen müssen. Die das Opt-in-Prinzip enthaltende EU-Richtlinie wurde bisher erst in gewissen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt (so insb. in Dänemark, Estland, Finnland, Irland, Malta, Schweden, dem Vereinigten Königreich und Österreich). Über den Begriff der Einwilligung im Sinne der Richtlinie besteht Unklarheit, da er in den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgelegt werden kann. Für die Umsetzung des Opt-in-Prinzips auf einer Webseite, welche in mehreren EU-Mitgliedstaaten betrieben wird, muss letztlich das strengste nationale Schutzniveau berücksichtigt werden. Daher empfehlen wir in Bezug auf die Einwilligung die folgenden beiden technischen Varianten:

  • Banner: Im oberen Bereich der Webseite wird ein Banner platziert, in welchem der Besucher in groben Zügen über die Verwendung von Cookies auf der Webseite (genereller Hinweis) informiert wird und in welchem auch ein Link auf die Cookie-Richtlinie gesetzt wird.
  • Pop-up-Fenster: Beim Aufruf der Webseite erscheint ein Pop-up Fenster, in welchem über Cookies informiert wird. In diesem Fenster befindet sich auch der Link zur Cookie-Richtlinie sowie ein Button, welcher angeklickt werden muss, um der Verwendung von Cookies zuzustimmen. Falls ein Händler neben der klassischen Webseite-Ansicht auch eine mobile Webseite-Version betreibt, kann es aus technischen Gründen vorteilhaftersein, statt der Banner-Lösung eine Pop-up-Fenster-Lösung zu wählen.

Um die in der Schweiz und der EU geltenden Informationspflichten zu wahren, empfehlen wir Ihnen, sofern Sie auf Ihrer Webseite Cookies verwenden, die sorgfältige Erstellung einer nicht zu umfangreichen Cookie-Richtlinie, welche allenfalls in die Datenschutzrichtlinie integriert werden kann (vgl. dazu Beitrag Datenschutzrichtlinie / Privacy Policy). Zudem müssen Händler, welche (auch) in der EU tätig sind, in Bezug auf die Verwendung der Cookies die aktive Einwilligung der Besucher der Webseite einholen. Hinsichtlich der technisch korrekten Umsetzung des sog. Opt-in-Prinzips sollten Sie eine der beiden oben erwähnten Varianten (Banner oder Pop-up-Fenster) wählen.

Apps/ M-Commerce

Apps werden wirtschaftlich immer bedeutsamer. Sie haben sich als neue Distributionsform von Software-Anwendungen etabliert. Zwischen den Anbietern und den Nutzern stehen App Stores. Die Wertschöpfungskette verändert sich und bedingt neue Vertragsformen.
Apps unterliegen zurzeit noch keiner spezifischen Gesetzgebung. Normen des Konsumenten- und Datenschutzes sind allerdings auch hier zu beachten. Daher finden die in diesem Insight gemachten Ausführungen nicht nur für den Verkauf über das klassische Internet, sondern auch für den Verkauf über Smartphones sinngemäss Anwendung. Wir empfehlen, die rechtlichen Risiken nicht nur im Zusammenhang mit einer klassischen Webseite, sondern auch mit einer mobilen Webseite vorgängig abklären zu lassen.

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