Das Thema Unternehmensnachfolge ist für den Wirtschaftsstandort Schweiz mit seinen vielen KMU von grosser Bedeutung. Einem aktuellen Bericht des Seco zur Folge waren 2022 von den 614’247 im Handelsregister eingetragenen Unternehmen 93’009 auf der Suche nach einer Nachfolgeperson. In der Schweiz werden rund 45% der Schweizer Unternehmen im Kreis der Familie übertragen («Family buy-out»), 25% an eine firmenexterne Nachfolgeperson («Management buy-in») und 30% an Mitarbeitende.

In praktisch allen Kantonen ist die Schenkung bzw. die Erbschaft an direkte Nachkommen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer ausgenommen. Ist eine familieninterne Nachfolge (insbesondere an Kinder oder Grosskinder) geplant, können entweder das Einzelunternehmen, der Anteil an der Personengesellschaft oder auch Anteile an Kapitalgesellschaften folglich steuerneutral geschenkt oder vererbt werden. Den Schenker bzw. Erblasser trefen in diesem Fall ebenso keine Steuerfolgen.

Für die Annahme einer Schenkung bedarf es des Nachweises der Gegenleistungslosigkeit sowie des Schenkungswillens. Ansonsten ist davon auszugehen, dass es sich im Kontext einer Nachfolgeplanung um ein Entgelt für geleistete oder zu leistende Arbeit handelt.

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