Die Schweiz ist für Zuzüger aus Deutschland weiterhin attraktiv. Gründe für den Zuzug gibt es viele. Ein wesentlicher Bewegrund für den Zuzug vieler Deutscher in die Schweiz ist sicherlich der attraktive Schweizer Arbeitsmarkt. Daneben bietet die Schweiz aber auch Steuervorteile gegenüber ihrem grossen Nachbarn, weshalb die Schweiz insbesondere für vermögende Privatpersonen, auch solche die nicht mehr am Arbeitsmarkt partizipieren, ein attraktiver Standort ist.

Doch es ist Vorsicht geboten, da Deutsch­land sich grundsätzlich für den Wegzug von Deutschland in die Schweiz ein weitreichendes, nachgelagertes Besteuerungsrecht sowohl für Zwecke der Einkommenssteuer als auch bei der Erbschaftssteuer abkommensrechtlich hat einräumen lassen.

Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über gewisse Sonderregelungen in den Abkommen zwischen den beiden Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der Einkommens- und der Vermögenssteuer (DBA D-CH) sowie bei der Nachlass- und Erbschaftssteuer (Erb-DBA D-CH), wobei die steuerrechtliche Situation und die nachgelagerten Auswirkungen eines Wegzuges aus Deutschland im Fokus stehen. Auf die deutsche Wegzugsbesteuerung, die in gewissen Konstellationen im Zeitpunkt des Wegzuges direkt eintreten kann, wird dagegen nicht weiter eingegangen.

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