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Der EU Data Act – Schweizer Unternehmen aufgepasst
Mit der Verabschiedung des EU Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) am 22. Dezember 2023 verfolgt die Europäische Union das Ziel, einen einheitlichen und innovationsfreundlichen Rechtsrahmen für die Nutzung und Weitergabe von Daten zu schaffen. Die Verordnung ist am 11. Januar 2024 in Kraft getreten und wird ab dem 12. September 2025 in weiten Teilen anwendbar. Auch Schweizer Unternehmen können vom Data Act betroffen sein – sei es als Hersteller digital vernetzter Produkte, als Anbieter verbundener Dienste, als Dateninhaber oder -empfänger, als Cloud-Dienstleister oder als Teilnehmer an datenbasierten Geschäftsmodellen im europäischen Raum.
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