Enforcement
Die FINMA hat ein Enforcementverfahren gegen Ihr Finanzinstitut eröffnet? Ihnen droht als Organ ein Enforcement? Wir vertreten Sie umsichtig, aber mit Entschlossenheit, um Sie unbeschadet aus dieser Situation herauszuführen.
Die FINMA geht konsequent vor, um Finanzmarktrecht durchzusetzen. Sie führt Vorabklärungen durch, ordnet eine intensivierte Aufsicht an, und eröffnet Enforcementverfahren. Wenn die FINMA zum Schluss kommt, dass Finanzmarktrecht verletzt worden ist, verhängt sie eingreifende Sanktionen. Diese können von einer Gewinneinziehung über ein Berufsverbot bis hin zur Liquidation reichen.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, worauf es in den einzelnen Phasen eines Enforcementverfahrens ankommt. Wir beschränken uns nicht darauf, Sie gegenüber der FINMA wirksam zu verteidigen, sondern beraten Sie umfassend und strategisch, um schwierige Situationen mit der FINMA zu beheben.
Verfahrensablauf
Ein Enforcementverfahren durchläuft mehrere Phasen, in welchen es für das betroffene Finanzinstitut verschiedene Punkte zu beachten gilt.
1. Vorabklärungen
2. Eröffnung Enforcementverfahren
3. Einsetzung Untersuchungsbeauftragte
4. Interne Untersuchung
5. Abschluss FINMA-Untersuchung
6. Abschluss Enforcementverfahren
Enforcementmassnahmen
Die FINMA kann nach dem Abschluss der Untersuchung Sanktionen ergreifen, um Aufsichtsrecht durchzusetzen. Damit die FINMA solche Massnahmen verhängen darf, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Wiederherstellung ordnungsgemässer Zustand
Feststellungsverfügung
Berufsverbot
Tätigkeitsverbot
Einziehung
Bewilligungsentzug und Liquidation
Veröffentlichung Endverfügung
Unsere Arbeitsweise
Wir unterstützen und begleiten von der FINMA beaufsichtigte Finanzinstitute bei Vorabklärungen der FINMA, in Situationen intensivierter Aufsicht und während des Enforcementverfahrens. Ebenso beraten und vertreten wir Organe und Mitarbeitende von Finanzinstituten in Verfahren bezüglich der Gewähr und in Enforcementverfahren.
Dabei fokussieren wir darauf, den Vorwürfen der FINMA auf den Grund zu gehen, deren Vorbehalte zu antizipieren, mögliche Schwachstellen festzustellen und bei Bedarf eine Strategie zur Verbesserung zu definieren. Das Ziel unserer Arbeitsweise ist stets, eingreifende Sanktionen der FINMA am Ende des Verfahrens zu verhindern.
Wir verfolgen einen ausgeprägt lösungsorientierten Ansatz. Wenn es nötig ist, sich gegen die Anordnungen der FINMA zur Wehr zu setzen oder sie zu limitieren, führen wir aber auch in jeder Phase des Verfahrens Prozesse gegen die FINMA vor Bundesverwaltungsgericht oder vor Bundesgericht. Da wir keine Mandate als Untersuchungsbeauftragte der FINMA annehmen, können wir ohne «Interessenkonflikte» auftreten.
Vorabklärungen
Enforcementverfahren
Interne Untersuchung
Entlassung aus Aufsicht
Updates zu Enforcement
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