Ihre Bank steht vor einem Enforcementverfahren der FINMA oder will die Banklizenz zurückgeben? Droht Ihnen als Organ ein Enforcementverfahren? Wir vertreten Sie umsichtig in schwierigen Situationen mit der FINMA, nötigenfalls aber auch gegen die FINMA vor Bundesverwaltungsgericht und Bundesgericht.

Wir begleiten Ihr Institut auch bei der freiwilligen Entlassung aus der Aufsicht der FINMA. Da wir keine Untersuchungsmandate der FINMA annehmen, können wir frei auftreten. Zudem sind wir spezialisiert auf Banken in Not.

Verschiedenste Banken, Effektenhändler, Vermögensverwalter, Fondsverwalter, Versicherungen, Pensionskassen, Leasinggesellschaften und andere Finanzdienstleister profitieren von unserer Beratung in Vertragsangelegenheiten und in regulatorischen Fragen, unter anderem im Bereich FIDLEG & FINIG, sowie beim Erhalt von Bewilligungen der FINMA.

Aufgrund unserer Erfahrung im Finanzdienstleistungsrecht führen wir regelmässig Prozesse, auch für Kunden von Banken.

Unsere Kompetenzen auf einen Blick:

  • Banken in Not
  • Bankverträge
  • Bankinterne Untersuchungen
  • Beratung und Vertretung von Bankkunden
  • Berufsverbot
  • BVG- und BVV-Fragen
  • Corporate Governance
  • Einziehungsverfahren
  • Enforcementverfahren
  • Factoring
  • FATCA, AIA
  • FIDLEG, FINIG, FinfraG
  • Finanzdienstleistungsrecht
  • FINMA-Bewilligungen
  • Gewährsverfahren
  • Global-Custody-Verträge
  • Leasing
  • Outsourcing
  • Pensionskassen
  • Prospekte
  • Retrozessionen
  • Rückgabe Banklizenz
  • Swap-Hypotheken
  • Vermögensverwaltungsverträge
  • Versicherungsaufsichtsrecht