Am 1. März 2013 traten das revidierte Kollektivanlagengesetz sowie die revidierte Kollektivanlagenverordnung in Kraft, welche die Grundsätze für den Vertrieb von ausländischen Kollektivanlagen an qualifizierte Investoren in der Schweiz neu definierten. Diese Regelungen wurden seither durch den Regulator sowie Branchenorganisationen konkretisiert. In unseren Beitrag wollen wir einen genaueren und konsolidierten Blick auf die entsprechenden Rahmenbedingungen sowie einen Blick in die Zukunft unter FIDLEG / FINIG werfen.

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