// News, Alert
Vermögensverwalter, Cross-border-Geschäftstätigkeit & Reverse Solicitation im Fokus der FINMA
Seitdem die Tätigkeit der unabhängigen Vermögens-verwalter («EVV») gemäss dem Finanzinstitutsgesetz («FINIG») bewilligungspflichtig ist, steht auch deren Cross-border-Geschäftstätigkeit im Fokus der FINMA. Als Bewilligungsträger müssen EVV im Rahmen des Risikomanagements sowie der Gewährsanforderungen die Einhaltung von ausländischem (Aufsichts-)Recht gewährleisten. Auch wenn die FINMA anlässlich des Bewilligungsverfahrens bereits eine Überprüfung des Cross-border-Setups vorgenommen hat, ist damit zu rechnen, dass Compliance mit ausländischem Aufsichtsrecht und insbesondere die Anwendbarkeit der Reverse Solicitation-Ausnahme ein «hot issue» bleiben werden.
Bitte klicken Sie hier, um den kompletten Alert zu lesen und herunterzuladen.