Per 1. Januar 2016 ist unter dem Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG) aggressive Werbung für Konsumkredite verboten. Welche Werbung als aggressiv gilt, hat die Kreditbranche in einer Vereinbarung selber zu bestimmen. Entsprechend haben sich die im Privatkredit- und Konsumentenleasinggeschäft tätigen Mitglieder des Verbandes Schweizerischer Kreditbanken und Finanzierungsinstitute (VSKF), des Schweizerischen Leasingverbandes (SLV) und weitere in diesen Bereichen aktive Institute zu einer Selbstregulierung der Kreditwerbung für Konsumkredite und zur Umsetzung von Präventionsmassnahmen entschlossen. Die Konvention trat am 1. Januar 2016 in Kraft.

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