“Paradise Papers”, “Suisse Secrets”, Sanktionen gegen russische Oligarchen. Und die Schweiz will ein Trustrecht einführen? Der Bundesrat veröffentlichte Anfang Jahr einen Vorentwurf für ein Schweizer Trustrecht, die Vernehmlassung ist seit kurzem abgeschlossen. Ein Trust oder auch eine Unterhaltsstiftung, gegenwärtig beide nach Schweizer Recht nicht möglich, sind in erster Linie Rechtsinstitute, mit denen sich Vermögen und Nachlässe planen und strukturieren lassen. Viele gute Gründen sprechen dafür.

Bitte klicken Sie hier, um den in der Neuen Zürcher Zeitung veröffentlichten Gastkommentar von Natalie Peter und Michael Fischer zu lesen.

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