10.09.2020
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“Privacy Shield” als ungenügende Rechtsgrundlage für Datentransfers in die USA
Am 16. Juli 2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den EU-US “Privacy Shield” zu Fall gebracht. Nach dem “Safe Harbor”-Datenschutzabkommen ist nun auch der Privacy Shield aufgrund eines Urteils des EuGH für die EU ungültig. Damit hat der EuGH für viele Unternehmen eine wesentliche Grundlage für Datentransfers zwischen der EU und den USA für unwirksam erklärt. Auch der Schweizer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat sich nun diese Woche zur Sache geäussert: Er hält den Privacy Shield ebenfalls für ungenügend.