Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat im Urteil von 22. Dezember 2015 (Beschwerde Nr. 28601/11, franz.) entschieden, dass die Lieferung von Bankkundendaten an die US-Steuerbehörden unter dem sog. UBS-Staatsvertrag zulässig war. Ein betroffener US-Bürger hatte gegen den Datentransfer geklagt. Der Gerichtshof führte u.a. aus, dass die Schweiz ein berechtigtes Interesse am Wohlergehen des Bankenplatzes habe und zur Erreichung dieses Ziels die Kooperation mit den US-Steuerbehörden notwendig gewesen sei. Weiter seien keine höchstpersönlichen Informationen, sondern gemäss Auffassung des Gerichts weniger schützenswerte Bankdaten übermittelt worden, weshalb der Schweiz in der Zusammenarbeit mit den US-Steuerbehörden ein hoher Ermessensspielraum einzuräumen sei. Entsprechend habe die Schweiz ihre Kompetenzen nicht überschritten und keine Menschenrechte verletzt.

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