AIA, FATCA, EU FATCA, BEPS, OECD, DBA, TIEA, GAFI, FATF, GWG, MCAA etc.: Wer in diesem Labyrinth der Akronymen den Überblick verloren hat, tut gut daran, seine Steuersituation zu überdenken. Der automatische Informationsaustausch in Steuersachen (AIA), ist ein OECD Projekt, mit dem das Bankgeheimnis international abgeschafft werden wird. Selbst wenn in der Schweiz die Privatsphäre in Finanzangelegenheiten hoch gehalten werden sollte, drängt die rasante Entwicklung einige Steuerpflichtige in der Schweiz zur Selbstanzeige.

Ausgangslage

Schweizer und Liechtensteiner Vermögensverwalter bangen um ihr Geschäft und müssen sich strategisch neu ausrichten. Einzel- und Gruppenanfragen gestützt auf Doppelbesteuerungsabkommen werden in wenigen Jahren abgelöst sein durch den Automatischen Informations-Austausch (AIA; siehe Kasten).

Betroffene Vermögenswerte

Der AIA wird zumindest alle in der EU oder in der Schweiz steuerpflichtigen Personen mit Auslandbezug betreffen. Mit Ausnahme der pauschal besteuerten Personen müssen inländische Steuerpflichtige ihr weltweites Vermögen und Einkommen deklarieren. Der Bundesrat hat den AIA kürzlich als Ziel definiert und Verhandlungen zum Abschluss der notwendigen Staatsverträge aufgenommen. Mit einem AIA gegenüber der Schweiz ist ab dem Jahr 2018 zu rechnen. Dann werden Vermögenserträge, Rückzahlung von Obligationenguthaben wie auch Kapitalgewinne, die ein Anleger mit dem Verkauf von Wertschriften erwirtschaftet, dem Fiskus des Wohnsitzstaates des Anlegers spontan gemeldet.

Vermögen und Strukturen im Ausland

Wer in Krisenzeiten vorsorglich einen Notgroschen im Ausland anlegte, oder im Rahmen seiner Nachlassplanung z.B. eine Familienstiftung in Liechtenstein gründen liess, sollte in Betracht ziehen, diese Vermögen in der Schweiz mit einer Selbstanzeige zu legalisieren. Insbesondere die Verwendung eines Trusts, einer Stiftung oder einer Gesellschaft mit Sitz in einer Steueroase könnte sogar als Steuerbetrug oder künftig als Vortat zu einem Vergehen betrachtet werden, das als Geldwäscherei zu betrachten ist.

Strukturiertes Vorgehen

Barabhebungen sind offensichtlich keine Lösung, da die Banken Bezugslimiten eingeführt haben, und auch andere Risiken mit der Beförderung und Aufbewahrung von Bargeld verbunden sind. Als sichere Alternative hat Blum&Grob in den letzten Jahren zahlreiche Klienten unterstützt und eine reibungslose steuerliche Nachdeklaration und Abwicklung erreicht. Eine Selbstanzeige sollten Angehörige von Erblassern, die undeklariertes Vermögen aus einer Erbschaft erhalten, in Betracht ziehen. Damit werden nicht nur Bussen vermieden, auch Nachsteuern und Zinsen müssen nur für die drei Steuerperioden vor dem Jahr des Ablebens berappt werden. Im Gegensatz dazu werden bei der gewöhnlichen Selbstanzeige Nachsteuern und Zinsen für die letzten zehn Jahre hochgerechnet.
Vorerst sind allen Fakten zu analysieren. Auch die Personen mit Vollmacht oder mit faktischen Verfügungsbefugnissen müssen bekannt sein. Oft geht vergessen, dass die Selbstanzeige des Steuerpflichtigen eine unbeabsichtigte Denunziation eines Bekannten oder Freundes darstellen kann. Wird die Selbstanzeige auf diese Personen ausgedehnt wird, kann deren Straffreiheit gewährleistet werden. Besteht der Nachlass zum Teil aus Schwarzgeld, ist die Verjährung einer allfälligen Erbschaftssteuerforderung zu prüfen, denn die Erben haften hierfür solidarisch bis zur Höhe ihres Erbanteils.

Schlussfolgerungen

Compliance Vorschriften der Banken und die rasante Rechtsentwicklung in Bezug auf Vortaten zur Geldwäscherei wie auch die Pflicht der Finanzinstitute, vertrauliche Finanzdaten ihrer Kunden im Rahmen des AIA offen zu legen, machen Schwarzgeld zur Belastung; oftmals wird versucht, das Problem mit sinnfreien Ausgaben zu lösen. Das führt aber zu einem Trugschluss, denn die Bank muss die Dokumentation über jeden Barbezug mindestens 10 Jahre aufbewahren. Die Alternative: Mit unserem strafrechtlich geschützten Berufsgeheimnis sind wir in der Lage, diese delikaten Fragen streng vertraulich und ohne Offenbarungspflicht zu prüfen. Unsere Klienten entscheiden nach erfolgter Analyse und eingehender Diskussion der Resultate wie weiter vorzugehen ist.

Der AIA kurz erklärt

Der Automatische Informations-Austausch ist ein Projekt der 34 Regierungen der OECD und weiterer Staaten. Er ist dem System des U.S. amerikanischen Foreign Tax Compliance Act (FATCA) nachgebildet und nimmt die Finanzinstitute in die Pflicht. Diese müssen jährlich spontan alle Finanzdaten von Kunden elektronisch melden. Um die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, müsste der Schweizer Bundesrat z.B. mit der Deutschen Regierung ein Rahmenabkommen für den bilateralen Austausch solcher Daten schaffen. Um die Datenflut technisch bewältigen zu können, ist zumindest ein vereinheitlichtes Standardprogramm und -format erforderlich, damit jeder Partnerstaat die Daten automatisch einlesen kann. Die Finanzinstitute übermitteln die Daten der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Betreffend einen Bankkunden, der in Deutschland wohnt und da steuerpflichtig ist, werden diese Informationen ohne weitere Formalitäten dem Deutschen Finanzamt übermittelt. Kürzlich haben 51 Staaten, die sog. early adopters, in Berlin das Rahmenabkommen, dem Multilateral Competent Authority Agreement, MCAA unterzeichnet und beschlossen, den AIA bereits für das Jahr 2017 einzuführen. In der Schweiz soll der AIA nach Auffassung des Bundesrates ab 2018 gelten. Die Schweizer Regierung hat am 19. November 2014 den Beitritt zum MCAA beschlossen. Zudem wird ein Umsetzungsgesetz, welches die Voraussetzungen im internen Recht für den Datenaustausch mit dem Ausland schafft, ausgearbeitet. Alle diese Vorlagen wird der Bundesrat Anfang 2015 in die Vernehmlassung schicken.