Die Covid-19-Pandemie ist immer noch allgegenwärtig und hat nach wie vor weitreichende Auswirkungen auf unseren Alltag. Im Frühjahr 2020 beschlossen die kantonalen Steuerverwaltungen wie auch die Eidgenössische Steuerverwaltung als erste Reaktion ein Entlastungsmassnahmenpaket für Steuerpflichtige, um die wirtschaftlichen Folgen für die betroffenen Personen etwas abzumildern. Dazu zählten u.a. die Verlängerung der Fristen zur Einreichung der Steuererklärung, die Erstreckung der Zahlungsfrist für Steuerrechnungen sowie das Aussetzen von Verzugszinsen. In der Zwischenzeit sind viele dieser Sondermassnahmen ausgelaufen.

Covid-19 hat allerdings eine ganz grundsätzliche Entwicklung angestossen, die künftig weiterhin Bestand haben wird. Die Arbeitswelt hat sich im Zuge von Covid-19 drastisch verändert. Die Rede ist von der Ära der «New Work». Viele Arbeitnehmer arbeiten nun vermehrt im Home-Office an ihrem Wohnsitz in der Schweiz, aber auch an Orten weltweit. Die meisten Staaten und ihre zuständigen Behörden haben für die Zeit während der Pandemie reagiert und steuerrechtliche Sonderregelungen vereinbart. Gelten diese Sonderregime nicht mehr, was wohl schon bald der Fall sein dürfte, gilt es für Unternehmen und ihre Mitarbeitenden im Home-Officce eine Vielzahl an Punkten zu beachten und entsprechende rechtliche Vorkehrungen zu treffen. Der vorliegende Beitrag befasst sich einerseits mit den derzeit geltenden Sonderregelungen aus steuerrechtlicher Sicht für Arbeitnehmer im Home-Office. Andererseits wird erörtert, welche Aspekte es ohne Sonderregime im Rahmen der Ära der «New Work» für Unternehmen und ihre Mitarbeitenden im Home-Office künftig zu berücksichtigen gilt. Der Vollständigkeit halber wird ebenso auf die sozialversicherungsrechtlichen Aspekte hingewiesen.

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