Der Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die im Privatvermögen gehalten werden, mit Gewinn ist grundsätzlich für Zwecke der Einkommenssteuer steuerfrei. In der neuesten Ausgabe des «Private (Das Geld-Magazin)» widmet sich Dr. Julian Kläser den diversen Ausnahmen vom mutmasslich steuerfreien privaten Kapitalgewinn und zieht folgendes Fazit: «Bevor eine Transaktion ins Visier genommen wird, sollten die steuerlichen Folgen eingehend analysiert werden, damit unschöne Überraschungen ausbleiben und der Verkäufer tatsächlich einen steuerfreienprivaten Kapitalgewinn realisieren kann.»

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