Die europäische Kommission hat am 10. Februar 2016 beschlossen, das Inkrafttreten der überarbeiteten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) um ein Jahr bis zum 3. Januar 2018 zu verschieben. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) müsse für die Umsetzung von MiFID II Daten von ca. 300 Handelsplätzen zu etwa 15 Millionen Finanzinstrumenten erfassen, was bis zum ursprünglich vorgesehenen Termin am 3. Januar 2017 nicht möglich sei. Diese Verzögerung wird auch den schweizerischen Gesetzgebungsprozess in Sachen FINIG und FIDLEG entschleunigen.

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