Per 1. Juni 2020 hat die FINMA der BX Schweiz und der SIX Exchange Regulation die Zulassung als Prüfstelle für Prospekte erteilt. Damit beginnt die in der Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV) vorgesehene sechsmonatige Übergangsfrist zu laufen. Ab dem 1. Dezember 2020 müssen vor einem öffentlichen Angebot von Effekten, oder vor einer Zulassung von Effekten zum Handel an einer Börse Prospekte veröffentlicht werden, die vorgängig von einer dieser Prüfstellen genehmigt worden sind.

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