Wir vertreten, beraten und unterstützen Sie in Fällen des Wirtschaftsstrafrechts, zum Beispiel bei Betrug, Veruntreuung, Unterschlagung, ungetreuer Geschäftsführung, bei Geldwäscherei, Wirtschaftsspionage, Korruption oder Insider- und Börsendelikten.

Dazu gehören auch Fälle des Unternehmensstrafrechts, Verwaltungsstrafverfahren (inkl. Steuer- und Abgabestrafverfahren) oder Fälle aus dem Bereich der internationalen Rechtshilfe (inkl. Kontosperren, Vermögenseinziehung, Auskunftsersuchen oder Akteneditionen).

Ebenso unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatz- und Genugtuungsansprüchen (Geschädigtenvertretung).

Unsere Kompetenzen auf einen Blick:

Wirtschaftsstrafrecht:

  • Vermögensdelikte und Urkundendelikte
  • Insiderdelikte und Börsendelikte
  • Geldwäscherei und Korruption
  • Analysen und Konzepte zur Vermeidung von Unternehmenskriminalität
  • Unternehmensstrafbarkeit
  • Aufsichtsstrafrecht
  • Steuerstrafrecht

Compliance:

  • Anforderungen und Bekämpfungsstrategien von Geldwäscherei und Korruption nach Strafgesetzbuch, Geldwäschereierlassen sowie nationalen und internationalen Standards zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und Korruption
  • Anmeldungen und Zulassungen bei Selbstregulierungsorganisationen und Geldwäschereiaufsichtsbehörden
  • Erstellung von internen Richtlinien, Kontroll- und Berichterstattungskonzepten

Internationale Rechtshilfe:

  • Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
  • Amtshilfeverfahren
  • Kontosperren, Vermögenseinziehung, Auskunftsersuchen oder Akteneditionen